Drogendelikte vor Gericht
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Wiederholungsseminar
Grundlagen, Beweisaufnahme und Rechtsfolgen
Seminar für Schöff_innen
2. März (18:00 Uhr) bis 4. März 2018 (13:00 Uhr)
Schöffinnen und Schöffen wirken bei vielen Strafprozessen mit, in denen es um Drogenmissbrauch geht. Diese Straftaten sind nicht im Strafrecht geregelt, sondern im Betäubungsmittelgesetz. Hier Grundwissen zu erwerben, erleichtert Schöff_innen die Arbeit vor Ort. Da ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit von Schöff_innen die Entscheidung darüber ist, von welchem Sachverhalt man ausgehen muss, ist die Beurteilung der Aussagen von Zeug_innen und Angeklagten von besonderer Bedeutung. Ziel des Seminars ist es daher, Grundlagen der Beurteilung von Aussagen und die Besonderheiten des Betäubungsmittelgesetzes kennen zu lernen.
Referent: Volker Talarowski, Castrop-Rauxel, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum
Seminarleitung: Elisabeth Keil, Akademie St. Jakobushaus
Der Preis inklusive Seminargebühr, Unterbringung und Vollpension beträgt 120,00 € pro Person im Zweibettzimmer, 148,00 € im Einzelzimmer.