|
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (WSK-Rechte)
9. bis 11. September 2011
In
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, werden auch wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Menschenrechte klar benannt. Trotzdem sind sie noch
lange nicht so bekannt, wie es ihrer Bedeutung für einen umfassenden
Menschenrechtsschutz zukommt.
Das
Verständnis von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten
wirft viele Fragen auf, denen wir in diesem Seminar nachgehen wollen: Z.B.:
Bedeutet das Recht auf Gesundheit, dass jede Krankheit eine
Menschenrechtsverletzung ist? Heißt Recht auf Arbeit auch Recht auf einen
Arbeitsplatz für alle? Wir wollen aufzeigen, wie auch die WSK-Rechte als
wirksame Instrumente des Menschenrechtsschutzes konkret und einklagbar
formuliert sind.
Folgende
Themen werden behandelt:
1.
WSK-Rechte im Überblick und die Unteilbarkeit aller Menschenrechte: Warum
WSK-Rechte für einen umfassenden Menschenrechtsschutz unverzichtbar sind.
2.
Einführung in die völkerrechtlichen Grundlagen der WSK-Rechte: Wie sind die
WSK-Rechte im Völkerrecht verankert? Welche Verpflichtungen haben die Staaten
in Hinsicht auf Schutz und Erfüllung der WSK-Rechte? Hier liegt der Fokus auf
dem UN-Sozialpakt.
3.
Nicht nur die aktuelle Amnesty-Kampagne „Mit Menschenrechten gegen Armut“
(„Demand Dignity“) arbeitet wesentlich mit WSK-Rechten, sie bilden auch die
Grundlage für viele weitere Aktionen. Anhand konkreter Fälle wollen wir die
aktuelle Arbeit zu WSK-Rechten darstellen und mit den TeilnehmerInnen konkrete
Handlungsmöglichkeiten erarbeiten.
Seminarleitung: Bettina Gütschow, München, Alfred
Paulus, St. Jakobushaus
ReferentInnen: Saskia Auler, Köln
Dorothee Haßkamp, Stuttgart, Alexander Hülle, Stuttgart
Kosten: 110,00 € pro Person im Zweibettzimmer, 138,00 € im Einzelzimmer,
50,00 € für Schüler(innen) und Studierende im Zweibettzimmer
Beginn: Freitag, 9. September
Ende: Sonntag, 11. September
Anmeldeformular
|